Rudolf Mösenbacher
MA BA BA, Studium der Philosophie, Geschichte und Psychologie an der Universität Graz. 2012 hat er mit einer Arbeit über Das Schematismuskapiel Immanuel Kants diplomiert. Seit Februar 2013 arbeitet Rudolf Mösenbacher als Univ.-Assistent an der Karl-Franzens-Universität Graz im Fachbereich Geschichte der Philosophie.
Apperzeption und Urteil. Analysen zum § 19 der Transzendentalen Analytik
Abstract
In der Kategoriendeduktion der Kritik der reinen Vernunft lassen sich parallel zum Paralogismuskapitel eine gegenstands- und eine handlungstheoretische Bestimmung der Einheit des Bewusstseins festmachen. Dabei wird gezeigt, dass die handlungstheoretische Auffassung, wie sie sich vor allem in § 19 findet, die methodisch weiter entwickelte ist und dem Gesamtkonzept der Kritik der reinen Vernunft besser entspricht. Kant formalisiert dabei eine transzendentale Definition des Urteils, gleichzeitig führt die erkenntnistheoretische Beschränkung auf das Urteil allerdings dazu, dass die Kategoriendeduktion, d. h. der Nachweis der objektiven Gültigkeit der Kategorien, die Unterscheidung von subjektiver und objektiver Einheit bzw. Urteil und Assoziation immer schon voraussetzt.